Gaucho: Keine Notfallzulassung
von Redaktion
Das BLW lehnt eine Notfallzulassung für das im Zuckerrübenanbau dringend benötigte Saatgutbehandlungsmittel Gaucho ab. Darüber berichtet die «BauernZeitung».
Der Schweizerische Verband der Zuckerrübenproduzenten (SVZ), der eine entsprechende Notfallzulassung gefordert hatte, bezeichnet den Entscheid als «politisch nachvollziehbar, agronomisch jedoch falsch». Durch den negativen Entscheid des BLV leidet die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zuckerrüben- und Zuckerproduktion stark. Von Seiten des SVZ befürchtet man zunehmende Importe aus dem aus dem Ausland. Importzucker wird unter deutlich weniger nachhaltigen Bedingungen hergestellt wie der inländische.
Gleichlange Spiesse
Der SVZ fordert nun vom Bund Importbeschränkungen. Es soll nur Zucker importiert werden dürfen, der ohne in der Schweiz verbotene Wirkstoffe hergestellt worden ist. Anstelle des Saatgutbeizungsmittels Gaucho, hat das BLW eine Notfallzulassung für zwei andere Blattbehandlungsmittel erteilt. Ob diese gegen die Blattlausepidemie etwas ausrichten können, bleibt abzuwarten. Seit Monaten kämpfen Schweizer Rübenbauern mit der Virösen Vergilbung. Die Krankheit wird durch Blattläuse übertragen, befällt Zuckerrüben und schmälert die Erträge der Landwirte massiv. Das einzig wirksame Mittel «Gaucho» ist seit 2019 verboten.
Bauernzeitung, 12. Oktober 2020