Frankreich: Notzulassung für Saatgutbeizungsmittel bei Zuckerrüben
von Redaktion
Auch in der Schweiz braucht es eine befristete Wiederzulassung. Die Bauernzeitung berichtet.
In Frankreich ist die Verwendung von gebeiztem Saatgut ab nächstem Jahr wieder erlaubt. Das berichtet die «BauernZeitung». Es ist die einzige wirksame Möglichkeit zur Bekämpfung der Virösen Vergilbung. Dabei handelt es sich um eine durch Blattläuse übertragene Krankheit. Sie sorgt in diesem Jahr in der Schweiz und ganz Westeuropa für massive Ertragsausfälle. Das einzige gegen die Krankheit wirksame Saatgutbeizungsmittel wurde 2019 in der Schweiz verboten. Seitdem kämpfen Schweizer Rübenbauern mit Mühe und Not um ihre Erträge und ihre Existenz. Vor diesem Hintergrund würde eine befristete Wiederzulassung von neonicotinoidhaltigen Beizmitteln (Imidacloprid) auch in der Schweiz Sinn ergeben. Dies fordert auch Nationalrat Pierre-André Page in einer Interpellation. Gefahr für bestäubende Insekten besteht indes nicht. Zuckerrüben blühen nicht und ziehen deshalb auch keine Bienen an.
Bauernzeitung, 29. Oktober 2020