Ablehnung der Hornkuhinitiative
von Redaktion
Stellungnahme der IG BauernUnternehmen zur Ablehnung der Hornkuh-Initiative
Die Interessengemeinschaft BauernUnternehmen nimmt die Ablehnung der Hornkuh-Initiative mit Befriedigung zur Kenntnis. Offenbar hat die Stimmbevölkerung eingesehen, dass Horn-Zahlungen nicht in die Schweizer Bundesverfassung gehören. Eine gesetzliche Grundlage für Hörnerbeiträge besteht bereits, es braucht dafür keinen zusätzlichen Verfassungsartikel. Die Initiative hätte aber vor allem einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Landwirte mit sich gebracht. Diese sollen jedoch selber entscheiden, ob eine Enthornung sinnvoll ist oder nicht, unabhängig von Direktzahlungen oder Vorschriften.
Die Schweizer Landwirtschaft soll nicht durch einen immer noch dichteren Direktzahlungs-Dschungel erstickt werden. Im Gegenteil: Es gilt möglichst viele unsinnige Direktzahlungen abzuschaffen und damit wieder vermehrt das Unternehmertum in den Vordergrund zu stellen. Die Initiative wäre somit in die falsche Richtung gegangen. So ist denn auch Samuel Guggisberg, Präsident der IG BauernUnternehmen froh über die Ablehnung: „Das Nein zur Hornkuh-Initiative sehen wir auch als ein Bekenntnis zu mehr unternehmerischer Verantwortung in der Schweizer Landwirtschaft. Wir werden uns auch in Zukunft für dieses Anliegen stark machen.“